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   BVerfG, 16.12.2016 - 1 BvR 287/14   

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BVerfG, 16.12.2016 - 1 BvR 287/14 (https://dejure.org/2016,50647)
BVerfG, Entscheidung vom 16.12.2016 - 1 BvR 287/14 (https://dejure.org/2016,50647)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Dezember 2016 - 1 BvR 287/14 (https://dejure.org/2016,50647)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 6 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 70 Abs 2 S 1 SGB 6
    Nichtannahmebeschluss: Begründungsmangel iSd §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG bei fehlender Auseinandersetzung mit einschlägiger Rspr des BVerfG sowie mit angegriffener Entscheidung - hier: eingeschränkte Bewertung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten für die ...

  • Wolters Kluwer

    Begrenzung von Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten bei Zusammentreffen mit sonstigen Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Begründungsmangel iSd §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG bei fehlender Auseinandersetzung mit einschlägiger Rspr des BVerfG sowie mit angegriffener Entscheidung - hier: eingeschränkte Bewertung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten für die ...

  • ra.de
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begrenzung von Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten bei Zusammentreffen mit sonstigen Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • rechtsportal.de

    Begrenzung von Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten bei Zusammentreffen mit sonstigen Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Begründungsmangel iSd §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG bei fehlender Auseinandersetzung mit einschlägiger Rspr des BVerfG sowie mit angegriffener Entscheidung - hier: eingeschränkte Bewertung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2016 - 1 BvR 287/14
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ).

    Die Beschwerdeschrift befasst sich auch nicht hinreichend mit den Gründen der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 105, 252 ).

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2016 - 1 BvR 287/14
    Nach diesen Vorschriften muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrunde liegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2016 - 1 BvR 287/14
    Die Beschwerdeschrift befasst sich auch nicht hinreichend mit den Gründen der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2016 - 1 BvR 287/14
    Sie zeigt auch nicht hinreichend auf, dass die durch § 70 Abs. 2 Satz 2 SGB VI bewirkte Begrenzung der Kindererziehungsleistung deswegen mit dem Gleichheitssatz unvereinbar wäre, weil sie nicht durch andere gesetzliche Maßnahmen ausgeglichen wird (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 4 RA 46/01 R -, juris, Rn. 39 unter Berufung auf BVerfGE 82, 60 ).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2016 - 1 BvR 287/14
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2016 - 1 BvR 287/14
    Nach diesen Vorschriften muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrunde liegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2016 - 1 BvR 287/14
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10

    Bundesverfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühr gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2016 - 1 BvR 287/14
    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Verletzung des Grundrechts nicht auf der Hand liegt (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris, Rn. 3).
  • BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R

    Zusammentreffen von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten mit

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2016 - 1 BvR 287/14
    Sie zeigt auch nicht hinreichend auf, dass die durch § 70 Abs. 2 Satz 2 SGB VI bewirkte Begrenzung der Kindererziehungsleistung deswegen mit dem Gleichheitssatz unvereinbar wäre, weil sie nicht durch andere gesetzliche Maßnahmen ausgeglichen wird (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 4 RA 46/01 R -, juris, Rn. 39 unter Berufung auf BVerfGE 82, 60 ).
  • BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 858/03

    Eingeschränkte Bewertung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten für

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2016 - 1 BvR 287/14
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 29. August 2007 (BVerfGK 12, 81) eine mittelbar gegen § 70 Abs. 2 Satz 2 SGB VI gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die durch diese Vorschrift hinsichtlich der Bewertung der Kindererziehungsleistung bedingte Ungleichbehandlung von Versicherten, bei denen die Summe aus Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten und aus sonstigen Beitragszeiten den Höchstwert an Entgeltpunkten nach Anlage 2b zum SGB VI überschritten, im Vergleich zu neben der Kindererziehung nicht versicherungspflichtig erwerbstätigen Versicherten durch die Begrenzung der Beitragspflicht als Grundprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung gerechtfertigt ist.
  • BSG, 16.10.2019 - B 13 R 14/18 R

    Entgeltpunkte für Kindererziehung im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat sich bereits mehrfach mit der Regelung befasst und entschieden, dass die Ausgestaltung der Höchstwerte am Maßstab der Beitragsbemessungsgrenze nicht verfassungswidrig ist (BSG Urteil vom 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R - SozR 3-2600 § 70 Nr. 6; nachfolgend BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 29.8.2007 - 1 BvR 858/03 - juris; BSG Urteil vom 30.1.2003 - B 4 RA 47/02 R; BSG Urteil vom 18.5.2006 - B 4 RA 36/05 R - BSGE 96, 218 = SozR 4-2600 § 70 Nr. 1; nachfolgend BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 29.8.2007 - 1 BvR 2477/06 - unveröffentlicht; BSG Urteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R - SozR 4-2600 § 70 Nr. 2; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 16.12.2016 - 1 BvR 287/14 - juris) .

    Da streitgegenständlich nur die Höhe der Rentenleistung ist, könnte der Einwand der Klägerin für den vorliegenden Rechtsstreit nur dann relevant werden, wenn sich gerade aus dem Zusammenwirken mehrerer mangelhafter Einzelregelungen eine verfassungswidrige Rechtslage ergäbe (vgl zu den Voraussetzungen einer solchen kumulativen Betrachtung BVerfG Beschluss vom 29.5.1990 - 1 BvL 20/84 - BVerfGE 82, 60 , juris RdNr 97 f; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 16.12.2016 - 1 BvR 287/14 - juris RdNr 9) .

  • LSG Sachsen, 14.11.2017 - L 4 R 451/17

    Altersrente für Frauen unter Berücksichtigung höherer Entgeltpunkte für

    Die Klägerin hat zur weiteren Begründung ihrer Klage auf einen Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 12.1.2012 (S 4 RA 152/03) und darauf verwiesen, dass zur Frage des Zusammentreffens von Kindererziehungs- mit Beschäftigungszeiten inzwischen auch beim BVerfG (1 BvR 287/14) eine Verfassungsbeschwerde anhängig sei.

    Selbst die ggf. durch § 70 Abs. 2 Satz 2 SGB VI bewirkte (vollständige) Begrenzung der Entgeltpunkte wäre daher nur dann mit dem Gleichheitssatz unvereinbar, wenn sie nicht durch andere gesetzliche Maßnahmen ausgeglichen wird (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2016 - 1 BvR 287/14, juris, Rn. 9 unter Berufung auf Bundesozialgericht, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 4 RA 46/01 R -, juris, Rn.39 unter Berufung auf BVerfGE 82, 60).

    Dies bestätigten bereits das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 17. Februar 2002 - B 4 RA 46/01 R -, juris; Urteil vom 30. Januar 2003 - B 4 RA 47/02 R -, juris; Urteil vom 18. Mai 2006 - B 4 RA 36/05 R -, juris) und das Bundesverfassungsgericht ( BVerfG, Beschluss vom 29. August 2007 - 1 BvR 858/03 -, juris, Rn. 5 ff. mit welchem das BVerfG eine mittelbar gegen § 70 Abs. 2 Satz 2 SGB VI gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, weil die durch diese Vorschrift hinsichtlich der Bewertung der Kindererziehungsleistung bedingte Ungleichbehandlung von Versicherten durch die Begrenzung der Beitragspflicht als Grundprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung gerechtfertigt ist; Beschluss vom 21. September 2016 - 1 BvL 6/12 -, juris Rn.6 wonach ausgewiesen wird, dass ein öffentlichen Interesse an der Bescheidung der konkreten Normenkontrolle nicht besteht; Beschluss vom 16. Dezember 2016 - 1 BvR 287/14 -, Rn. 8 unter Hinweis auf die Entscheidung vom 29. August 2007).

    Schließlich verweist die Klägerin auch auf die Entscheidungen des BVerfG vom 21.9.2016 (1 BvL 6/12) und vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14) zur Frage des Zusammentreffens von Kindererziehungszeiten mit Beschäftigungszeiten verwiesen, welche sie im Wesentlichen mit bereits vorgetragenen Argumenten eingehend kritisiert hat (vgl. hierzu im Einzelnen den Schriftsatz ihres Prozessbevollmächtigten vom 26.6.2017, Bl. 58 ff. der Gerichtsakte).

    Das BVerfG hat sich im Beschluss vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14 - gerichtet unter anderem gegen den Nichtzulassungsbeschwerdebeschluss des BSG vom 25.11.2013 im Verfahren B 13 R 227/13 B sowie das Urteil des Sächsischen Landessozialgericht vom 13.5.2013 im Verfahren L 4 R 684/11) im Kern auf seinen Nichtannahmebeschluss vom 29.8.2007 (1 BvR 858/03) gestützt.

  • LSG Sachsen, 03.04.2018 - L 4 R 761/17

    Altersrente für besonders langjährig Versicherte unter Berücksichtigung höherer

    Schließlich verweist die Klägerin auf die Entscheidungen des BVerfG vom 21.9.2016 (1 BvL 6/12) und vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14) zur Frage des Zusammentreffens von Kindererziehungszeiten mit Beschäftigungszeiten verwiesen, welche sie im Wesentlichen mit bereits vorgetragenen Argumenten eingehend kritisiert hat (vgl. hierzu im Einzelnen den Schriftsatz ihres Prozessbevollmächtigten vom 21.4.2017, Bl. 1 ff. der Gerichtsakte).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14) die fehlende Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.12.2002 (B 4 RA 46/01 R) bemängele, weist die Klägerin auf die Entgegnung in der Neubrandenburger Richtervorlage (S 4 RA 152/03, Beschluss vom 12.1.2012) hin.

    Das BVerfG hat sich im Beschluss vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14 - gerichtet unter anderem gegen den Nichtzulassungsbeschwerdebeschluss des BSG vom 25. November 2013 im Verfahren B 13 R 227/13 B sowie das Urteil des Sächsischen Landessozialgericht vom 13.5.2013 im Verfahren L 4 R 684/11) im Kern auf seinen Nichtannahmebeschluss vom 29.8.2007 (1 BvR 858/03) gestützt.

    Soweit das BVerfG in seinem Beschluss vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14) auch die fehlende Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.12.2002 (B 4 RA 46/01 R) bemängelte, ist dies für den Senat in der hiesigen Entscheidung unerheblich.

  • BSG, 16.10.2019 - B 13 R 18/18 R

    Anspruch auf Altersrente

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat sich bereits mehrfach mit der Regelung befasst und entschieden, dass die Ausgestaltung der Höchstwerte am Maßstab der Beitragsbemessungsgrenze nicht verfassungswidrig ist (BSG Urteil vom 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R - SozR 3-2600 § 70 Nr. 6; nachfolgend BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 29.8.2007 - 1 BvR 858/03 - juris; BSG Urteil vom 30.1.2003 - B 4 RA 47/02 R; BSG Urteil vom 18.5.2006 - B 4 RA 36/05 R - BSGE 96, 218 = SozR 4-2600 § 70 Nr. 1; nachfolgend BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 29.8.2007 - 1 BvR 2477/06 - unveröffentlicht; BSG Urteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R - SozR 4-2600 § 70 Nr. 2; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 16.12.2016 - 1 BvR 287/14 - juris) .

    Da streitgegenständlich nur die Höhe der Rentenleistung ist, könnte der Einwand der Klägerin für den vorliegenden Rechtsstreit nur dann relevant werden, wenn sich gerade aus dem Zusammenwirken mehrerer mangelhafter Einzelregelungen eine verfassungswidrige Rechtslage ergäbe (vgl zu den Voraussetzungen einer solchen kumulativen Betrachtung BVerfG Beschluss vom 29.5.1990 - 1 BvL 20/84 - BVerfGE 82, 60 , juris RdNr 97 f; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 16.12.2016 - 1 BvR 287/14 - juris RdNr 9) .

  • LSG Sachsen, 25.10.2018 - L 4 R 321/17
    Schließlich verweist die Klägerin auf die Entscheidungen des BVerfG vom 21.9.2016 (1 BvL 6/12) und vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14) zur Frage des Zusammentreffens von Kindererziehungszeiten mit Beschäftigungszeiten, welche sie im Wesentlichen mit bereits vorgetragenen Argumenten eingehend kritisiert hat.

    Das BVerfG hat sich im Beschluss vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14 - gerichtet unter anderem gegen den Nichtzulassungsbeschwerdebeschluss des BSG vom 25. November 2013 im Verfahren B 13 R 227/13 B sowie das Urteil des Sächsischen Landessozialgericht vom 13.5.2013 im Verfahren L 4 R 684/11) im Kern auf seinen Nichtannahmebeschluss vom 29.8.2007 (1 BvR 858/03) gestützt.

    Soweit das BVerfG in seinem Beschluss vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14) auch die fehlende Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.12.2002 (B 4 RA 46/01 R) bemängelte, ist dies für den Senat in der hiesigen Entscheidung unerheblich.

  • LSG Sachsen, 22.08.2017 - L 4 R 744/16

    Altersrente für besonders langjährig Versicherte unter Berücksichtigung höherer

    Die Klägerin hat zur weiteren Begründung ihrer Klage auf einen Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 12.1.2012 (S 4 RA 152/03) und darauf verwiesen, dass zur Frage des Zusammentreffens von Kindererziehungs- mit Beschäftigungszeiten inzwischen auch beim BVerfG (1 BvR 287/14) eine Verfassungsbeschwerde anhängig sei.

    Die Klägerin verweist zur weiteren Begründung ihrer Berufung erneut auf einen Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 12.1.2012 (S 4 RA 152/03) und darauf, dass zur Frage des Zusammentreffens von Kindererziehungs- mit Beschäftigungszeiten inzwischen auch beim BVerfG (1 BvR 287/14) eine Verfassungsbeschwerde anhängig sei.

    Die bundesverfassungsgerichtliche Verfassungsbeschwerde 1 BvR 287/14 (gerichtet unter anderem gegen den Nichtzulas-sungsbeschwerdebeschluss des BSG vom 25. November 2013 im Verfahren B 13 R 227/13 B sowie das Urteil des Sächsischen Landessozialgericht vom 13.5.2013 im Verfahren L 4 R 684/11) wurde mit Beschluss des BVerfG vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14) nicht zur Entscheidung angenommen.

  • LSG Sachsen, 07.12.2017 - L 4 R 474/17

    Altersrente für besonders langjährig Versicherte unter Berücksichtigung höherer

    Die Klägerin hat zur weiteren Begründung ihrer Klage auf einen Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 12.1.2012 (S 4 RA 152/03) und darauf verwiesen, dass zur Frage des Zusammentreffens von Kindererziehungs- mit Beschäftigungszeiten inzwischen auch beim BVerfG (1 BvR 287/14) eine Verfassungsbeschwerde anhängig sei.

    Schließlich verweist die Klägerin auch auf die Entscheidungen des BVerfG vom 21.9.2016 (1 BvL 6/12) und vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14) zur Frage des Zusammentreffens von Kindererziehungszeiten mit Beschäftigungszeiten verwiesen, welche sie im Wesentlichen mit bereits vorgetragenen Argumenten eingehend kritisiert hat (vgl. hierzu im Einzelnen den Schriftsatz ihres Prozessbevollmächtigten vom 3.7.2017, Bl. 32 ff. der Gerichtsakte).

    Das BVerfG hat sich im Beschluss vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14 - gerichtet unter anderem gegen den Nichtzulassungsbeschwerdebeschluss des BSG vom 25. November 2013 im Verfahren B 13 R 227/13 B sowie das Urteil des Sächsischen Landessozialgericht vom 13.5.2013 im Verfahren L 4 R 684/11) im Kern auf seinen Nichtannahmebeschluss vom 29.8.2007 (1 BvR 858/03) gestützt.

  • LSG Sachsen, 24.10.2017 - L 5 R 425/17

    Altersrente für Frauen unter Berücksichtigung höherer Entgeltpunkte für

    Die bundesverfassungsgerichtliche Verfassungsbeschwerde 1 BvR 287/14 (gerichtet unter anderem gegen den Nichtzulassungsbeschwerdebeschluss des BSG vom 25. November 2013 im Verfahren B 13 R 227/13 B sowie das Urteil des Sächsischen LSG vom 13. Mai 2013 im Verfahren L 4 R 684/11) wurde mit Beschluss des BVerfG vom 16. Dezember 2016 nicht zur Entscheidung angenommen.
  • BSG, 30.11.2017 - B 5 R 318/17 B

    Rentenversicherung; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige

    Entscheidend war die Beitragsbemessungsgrenze als gleichheitsrechtlich tragender Sachgrund (vgl auch BVerfG Beschluss vom 16.12.2016 - 1 BvR 287/14 - RdNr 8).
  • BSG, 05.10.2017 - B 5 R 192/17 B

    Rentenversicherung; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige

    Entscheidend war die Beitragsbemessungsgrenze als gleichheitsrechtlich tragender Sachgrund (vgl auch BVerfG Beschluss vom 16.12.2016 - 1 BvR 287/14 - RdNr 8).
  • LSG Sachsen, 10.10.2017 - L 5 R 415/17

    Altersrente für Frauen unter Berücksichtigung höherer Entgeltpunkte für

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